Kaufvertrag für Autohändler an einen gewerblichen Käufer

(B2B Kaufvertrag)

Der perfekte Kaufvertrag für Ihren Autohandel: Kostenlose Vorlage & wichtige Rechtstipps

Sie sind gewerblicher Autohändler und suchen nach einer zuverlässigen Vorlage für Ihre Kaufverträge?

Ein gut durchdachter Kaufvertrag ist das Fundament für jedes erfolgreiche Autogeschäft und schützt sowohl Sie als auch Ihre Kunden. Bei der GPG GmbH, Ihrem Partner für die technische Abwicklung von Garantien, wissen wir, wie wichtig rechtliche Klarheit ist. Deshalb bieten wir Ihnen heute einen kostenlosen Kaufvertragsentwurf zum Download an, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse des gewerblichen Autohandels.

Ein silbernes SUV im Hintergrund eines sonnigen Parkplatzes, im Vordergrund ein Schreibbrett mit einem ausgefüllten Formular und einem Stift, das auf einem Tisch liegt.

Warum ein maßgeschneiderter Kaufvertrag für Autohändler so wichtig ist

Als Autohändler schließen Sie täglich Verträge ab – sei es mit Privatkunden oder anderen Gewerbetreibenden. Dabei lauern viele Fallstricke, die ohne einen rechtssicheren Vertrag schnell zu kostspieligen Streitigkeiten führen können. Ein professioneller Kaufvertrag schafft Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Er definiert klar die Rechte und Pflichten, minimiert Risiken und bietet eine solide Grundlage für Ihre Geschäftsbeziehungen.

Kaufvertrag unter Gewerbetreibenden (B2B): Die Unterschiede

Verkaufen Sie ein Fahrzeug hingegen an einen anderen Gewerbetreibenden (Unternehmer), also einen gewerblichen Käufer, gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Hier herrscht deutlich mehr Vertragsfreiheit, da davon ausgegangen wird, dass beide Parteien gleich stark sind und über kaufmännische Kenntnisse verfügen.

Wesentliche Unterschiede sind:

  • Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses: Zwischen gewerblichen Parteien kann die Gewährleistung für Sachmängel oft vollständig ausgeschlossen oder stark verkürzt werden. Dies ist ein entscheidender Punkt, der im Vertrag klar formuliert sein muss.
  • Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB): Als gewerblicher Käufer sind Sie verpflichtet, die Ware (das Fahrzeug) unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Entdeckte Mängel müssen Sie dem Verkäufer ebenfalls unverzüglich anzeigen (rügen). Versäumen Sie diese Pflicht, verlieren Sie Ihre Gewährleistungsrechte, selbst wenn ein Mangel vorliegt. Diese Regelung gilt ausschließlich im B2B-Bereich.
  • Weniger strenge AGB-Kontrolle: Die Kontrolle von AGB ist im B2B-Verkehr weniger streng als gegenüber Verbrauchern, dennoch dürfen sie nicht überraschend oder unzumutbar sein.
  • Kein Widerrufsrecht: Ein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es Verbraucher z.B. bei Online-Käufen haben, existiert im B2B-Geschäft grundsätzlich nicht.

Ihr kostenloser Kaufvertragsentwurf  an einen anderen Unternehmer (B2B) zum Download

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern und Sie rechtlich abzusichern, stellen wir Ihnen hier einen professionellen Kaufvertragsentwurf zur Verfügung.

Diese Vorlage berücksichtigt die wichtigen Aspekte des Autohandels und kann an Ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst werden.

Hinweis: Diese Vorlage dient als Muster und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen stets, wichtige Verträge von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Kaufvertrag mit Privatpersonen: Das müssen Sie beachten

Wenn Sie als Autohändler ein Fahrzeug an einen Privatkunden (Verbraucher) verkaufen, gelten besondere gesetzliche Schutzvorschriften, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Diese dienen dem Schutz des Verbrauchers, der als die schwächere Partei angesehen wird.

Die wichtigsten Punkte sind hier:

  • Zwingende Gewährleistung: Sie können die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden, nicht vollständig ausschließen. Bei Neuwagen beträgt die Frist zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen kann sie auf mindestens ein Jahr verkürzt werden.
  • Keine weitreichenden Haftungsausschlüsse: Umfangreiche Haftungsausschlüsse sind gegenüber Verbrauchern in der Regel unwirksam.
  • Informationspflichten: Sie haben umfassende Informationspflichten, beispielsweise zur Historie des Fahrzeugs, bekannten Mängeln und zum Kilometerstand.
  • AGB-Kontrolle: Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen einer strengen richterlichen Kontrolle und dürfen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen.

Weitere Informationen zum Kaufvertrag mit Privatpersonen (B2C) finden Sie hier. Dort finden Sie ebenfalls eine Kaufvertragsvorlage an einen Verbrauchen. 

Wie die GPG GmbH Ihren Autohandel zusätzlich stärkt

Ein solider Kaufvertrag ist ein wichtiger Schritt. Doch was ist, wenn es um die Garantieabwicklung geht? Hier kommt die GPG GmbH ins Spiel!

Viele gewerbliche Autohändler bieten ihren Kunden eine Garantie auf die verkauften Fahrzeuge an, um sich vom Wettbewerb abzuheben und Vertrauen zu schaffen. Die GPG GmbH übernimmt für Sie die komplette technische Schadensabwicklung dieser Garantien.

Unser Service für Sie als Händler:

  • Outgesourcte Schadensabwicklung: Sie müssen sich nicht mehr um die komplexe und zeitaufwendige Abwicklung von Garantiefällen kümmern. Wir übernehmen das für Sie!
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Profitieren Sie von unserer Expertise in der Garantieschadensabwicklung und konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können: Autos verkaufen!

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